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Herzlich Willkommen !

Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen einen Überblick über das breite Spektrum an Dienst- leistungen der Steuerberatung Zirm:

Kompetente Beratung in allen Fragen des Steuerrechts, "Rundum-Sorglos-Paket" für Ihr gesamtes Rechnungswesen einschließlich Steuererklärungspflichten (gerne aber auch nur punktuelle Leistungen), Gründungscoaching auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit und vieles mehr!

Dazu informieren wir Sie hier regelmäßig über Neuigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an uns und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung dieser Kanzlei.

Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

Ihr Steuerbüro Markus J. Zirm


Aktuell informiert -
Steuertipp des Monats: Mai

„Erd-und Pflanzarbeiten“ gehören zu den sog. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Garten neu angelegt oder ein vorhandener Garten umgestaltet wird. Selbst die Aufwendungen zur Herstellung einer Stützmauer sind begünstigte Handwerkerleistungen.

Die Steuerschuld (nicht nur das zu versteuernde Einkommen) vermindert sich dabei um 20% der ausgewiesenen Lohnkosten, max. 1.200.-/Jahr.

(BFH-Urteil vom 13.7.2011, VI R 61/10)








       


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